nach Richtlinie der Gemeinde Roetgen
Der Bescheid wird Ihnen passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet. Das Passwort entspricht Ihrer Postleitzahl.
Leider sind nur Anlagen Förderfähig, die nicht gebraucht, nicht geleast und nicht gemietet sind.
Vorab Checkliste für den Antrag auf Förderung von steckerferftigen Photovoltaikanlagen.
Bevor Sie mit dem Antrag starten, machen Sie sich bitte mit den Regelungen der Richtlinie vertraut
Bevor Sie mit dem Antrag starten, prüfen Sie bitte, ob Ihnen die nachfolgenden Unterlagen vorliegen.
Eine Kopie der Registrier-/Anmeldebestätigung der „steckerfähigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur
Der Bescheid wird Ihnen Passwortgeschützt an Ihre angegebene E-Mail Adresse versendet. Das Passwort entspricht ihrer Postleitzahl.
Wann wurde die Anlage gekauft?
Wann wurde die Anlage aufgebaut?
Kopie des Ausweises oder aktuelle Meldebestätigung
Die Schlussrechnung(en), aus der/denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen
Einen Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug oder Quittung)
Die Regelungen der Richtlinie finden Sie unter
https://www.roetgen.de/steckerphotovoltaik